Re: Zahlungsplan


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 13 Oktober, 2012 um 12:45:03

Antwort auf: Zahlungsplan von MS am 13 Oktober, 2012 um 10:11:18:

: Hallo,
:
: Nehmen wir mal an, dass Bauträger A eine Doppelhaushälfte erstellt hat mit folgenden Bautenstatus:
:
: Das Haus ist soweit erstellt bis auf:
:
: - noch keine Sanitären Einrichtungen ausser Leitungen
: und Rohanschlüsse
:
: - Bodenestrich muss noch 1 1/2 Wochem austrocken
:
: - noch keine fertigen Treppen (Betonroh, kein Geländer,etc.)

: - noch keine Türen ausser Haustür

: - noch keine funktionsfähige Elektrik
:
: - Solaranlage noch nicht in Betrieb genommen
:
: - Aussenanlagen noch nicht fertig bzw.
: Terasse mit Mängeln (Weg,etc.)
:
: Hinzu kämen noch diverse Mängel, aber eher von
: optischer Natur (Kratzer Fensterrahmen, krumme
: Dachrinnen, Löcher im Aussenputz,etc.)
:
: Die Boden und Malerarbeiten übernähme der Käuer B selber,
: diese Tätigkeiten sind schon voll in Gange.

: Könnte der Bauträger trotzdem velangen,dass schon die vorletzte
: Rate bezahlt werden müsste. Diese würde lauten :
:
: ------------------------------------
: nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug
: gegen Besitzübergabe ein Betrag von
: 8,4 % des Kaufpreises = XXXXXXX EUR
: -------------------------------------
:
: Was genau würde denn dieser Passus definieren :
: "Bezugsfertigkeit"
:
: Ohne Strom und Wasser - ginge das denn ?
:

: Danke und Gruss
:
: MS

Elektro, Sanitär und Bodenbeläge müssen selbstverständlich fertig gestellt sein.




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