Re: Abstand Garage Strasse


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Oktober, 2012 um 11:18:58:

Antwort auf: Abstand Garage Strasse von MS am 14 Oktober, 2012 um 11:01:47:

Die erste Frage hängt davon ab, woraus sich der Mindestabstand ergibt (Bebauungsplan vorhanden oder faktische Baugrenze ?)

Bei der zweiten Frage ist unklar was Sie genau meinen.
Das Bauamt würde den Rückbau vom Bauherrn bzw. dem Eigentümer der Garage fordern. Welche Firma oder Gehilfen der Bauherr im Innenverhältnis beauftragt hatte, ist öffentlich-rechtlich nicht relevant.
Das hat aber nichts damit zu tun, wer am Ende "den Aufwand übernimmt". Der Bauherr kann prüfen, ob er einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend machen kann (z.B. weil eine Firma gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat).


: Hallo

: Mal angenommen, eine Garage wurde zu nah an der Bordsteinkante gebaut. Wann kann ein Abbau vom Bauamt gefordert werden?

: Muss der Bauträger den Aufwand übernehemn oder der neue Besitzer der Garage?

: Gruss,

: MS





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