Re: Gemeinde verweigert Baugehmigung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 14 Oktober, 2012 um 19:50:41:

Antwort auf: Re: Gemeinde verweigert Baugehmigung von Dirk Baumeister am 14 Oktober, 2012 um 19:19:57:

Nun, es sieht so aus als hätte das Landratsamt das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde ersetzt. Die Gemeinde könnte daher hiergegen (gegen das Landratsamt) klagen.
Auch ein betroffener Nachbar könnte klagen.

Das Verwaltungsgericht könnte dann die Rechtswidrigkeit der Baugenehmkigung feststellen und die Genehmigung aufheben.
Sie sollten daher die einmonataige Klagefrist abwarten, bevor Sie von der Baugenehmigung gebrauch machen.

Genauere Details und entsprechende Beratung sollte Ihnen die Baugnehmgiungsbehörde geben können.

: Haben Sie eine Baugenehmigung? ... dann dürfen Sie bauen.

: Kritisch wäre es, wenn die Baugenehmigung zu Unrecht erteilt worden wäre und darüberhinaus gegen nachbarschützende Rechte (wie z. B. zu geringer Grenzabstand oder eine unzulässige Art der Nutzung) verstoßen worden wäre. Dann würde man Ihnen vermutlich aber auch raten, die Baugenehmigung erst nach Ablauf möglicher Klagefristen auszunutzen und darauf hinweisen, dass die auf die Genehmigung aufbauenden Investitionen auf eigenes Risiko erfolgen.


: : Gemeinde verweigert Baugehmigung !!!!
: : Hallo,

: : wir haben ein Grundstück das deklariert ist als "Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO" auf dem wir nun seit mehr als 40 Jahren unseren kleinen Handwerksbetrieb haben. Nun will ich / Geschäftführer/ des HWB eine Betriebswohnung mit Büro bauen.
: : Seit nun fast 8 Monaten habe ich nun Theater mit unserem Gemeinderat, der meinen Bauantrag schon bei mehreren Kappensitzungen ablehnte.
: : Nun habe ich vor 14 Tagen meine Baugenehmigung von der unteren Bauaufsichtsbehörde erhalten. Also meinen roten Punkt habe ich nun endlich.
: : Wie mir nun zu Ohren gekommen ist, findet diese Woche wieder eine Gemeinderatssitzung statt, bei der mein "Thema" wohl wieder behandelt wird.

: : Können die Herren des Gemenderates noch entwas gegen meinen Bau bewirken; sprich die Baugehmigung außer Kraft setzen; oder darf ich nun endlich mit dem Bau beginnen?

: : Wäre für Antworten sehr dankbar

: : Grüße aus der schönen Pfalz
: : betzi




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]