Re: Gemeinde verweigert Baugehmigung


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Abgeschickt von betzepower1967 am 15 Oktober, 2012 um 11:55:20

Antwort auf: Re: Gemeinde verweigert Baugehmigung von Bauamt am 14 Oktober, 2012 um 23:53:46:

Hallo,

danke für Deine Antworten. Ich halte Euch mal auf dem laufenden was meine " Sache " betrifft.

Gruß
betzi


: Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist die zuständige Behörde zur Erteilung von Baugenehmigungen.
: In Ihrem Fall ist das die Kreisverwaltungsbehörde.
: Die kreisangehörige Gemeinde (im Gegensatz zur kreisfreien Stadt) ist "untergeordnet".

: Aber wie gesagt, auch eine kreisangehörige Gemeinde, deren Einvernehmen ersetzt wurde, kann gegen die Baugenehmigung klagen, wenn das z.B. das Ersetzen des Einvernehmens rechtswidrig war.

: Die untergeordnete (und unzuständige) Gemeinde kann ´die Baugenehmigung nicht direkt aufheben, gegen den Willen der Kreisverwaltungsbehörde bräuchte die Gemeinde ein Gericht um die Genehnkgung aufheben zu lassen.
: Oder natürlich ein Berschwere bei der übergeordneten Bauaufsichtsbehörde (je nach Bundesland z.B. Regierungsbezirk) veranlasst diese, im Wege der Fach- oder Rechtsaufsicht eine Anordnung gegenüber der Kreisverwaltungsbehörde zu erlassen (sehr unwahrscheinlich).

: : Hallo,
: : ja die Kreisverwaltung hat das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde ersetzt.
: : Für mich stellt sich nun die Frage, wer die höhere Stelle ist?
: : Gemeinde oder unsere Kreisverwaltung ( die mir gegen Auflagen die Baugenehmigung zugestellt hat) ?
: : Nachbarn die ich stören könnte, schließe ich aus, also welche Gründe könnte noch ausschlaggebend sein ?

: : Danke im Voraus.

: :
: : : Nun, es sieht so aus als hätte das Landratsamt das verweigerte Einvernehmen der Gemeinde ersetzt. Die Gemeinde könnte daher hiergegen (gegen das Landratsamt) klagen.
: : : Auch ein betroffener Nachbar könnte klagen.

: : : Das Verwaltungsgericht könnte dann die Rechtswidrigkeit der Baugenehmkigung feststellen und die Genehmigung aufheben.
: : : Sie sollten daher die einmonataige Klagefrist abwarten, bevor Sie von der Baugenehmigung gebrauch machen.

: : : Genauere Details und entsprechende Beratung sollte Ihnen die Baugnehmgiungsbehörde geben können.

: : : : Haben Sie eine Baugenehmigung? ... dann dürfen Sie bauen.

: : : : Kritisch wäre es, wenn die Baugenehmigung zu Unrecht erteilt worden wäre und darüberhinaus gegen nachbarschützende Rechte (wie z. B. zu geringer Grenzabstand oder eine unzulässige Art der Nutzung) verstoßen worden wäre. Dann würde man Ihnen vermutlich aber auch raten, die Baugenehmigung erst nach Ablauf möglicher Klagefristen auszunutzen und darauf hinweisen, dass die auf die Genehmigung aufbauenden Investitionen auf eigenes Risiko erfolgen.

: : :
: : : : : Gemeinde verweigert Baugehmigung !!!!
: : : : : Hallo,

: : : : : wir haben ein Grundstück das deklariert ist als "Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO" auf dem wir nun seit mehr als 40 Jahren unseren kleinen Handwerksbetrieb haben. Nun will ich / Geschäftführer/ des HWB eine Betriebswohnung mit Büro bauen.
: : : : : Seit nun fast 8 Monaten habe ich nun Theater mit unserem Gemeinderat, der meinen Bauantrag schon bei mehreren Kappensitzungen ablehnte.
: : : : : Nun habe ich vor 14 Tagen meine Baugenehmigung von der unteren Bauaufsichtsbehörde erhalten. Also meinen roten Punkt habe ich nun endlich.
: : : : : Wie mir nun zu Ohren gekommen ist, findet diese Woche wieder eine Gemeinderatssitzung statt, bei der mein "Thema" wohl wieder behandelt wird.

: : : : : Können die Herren des Gemenderates noch entwas gegen meinen Bau bewirken; sprich die Baugehmigung außer Kraft setzen; oder darf ich nun endlich mit dem Bau beginnen?

: : : : : Wäre für Antworten sehr dankbar

: : : : : Grüße aus der schönen Pfalz
: : : : : betzi




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