Re: Stützmauer wurde durch den neuen Nahbar entfernt -Eilt-


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Abgeschickt von Bolanger am 15 Oktober, 2012 um 16:10:52:

Antwort auf: Stützmauer wurde durch den neuen Nahbar entfernt -Eilt- von Susanne Neumann am 15 Oktober, 2012 um 09:09:04:

Toll, ich beantworte eine Frage, die gar nicht gestellt wurde....

Wenn die alte Mauer auf dem Grundstück des Nachbarn steht gehe ich erstmal davon aus, dass sie auch ihm gehört. Und seine eigene Mauer darf er abreißen, wie es ihm gefällt. In den meisten Bundesländern ist es auch so geregelt, dass Einfriedungen auf der Grenze stehen sollen, also wäre die Neuerrichtung zur Hälfte auf Ihrem Grundstück auch richtig. Die alte Mauer abzureißen, wenn Gefahr droht, ist auch richtig. Eine neue Mauer auf seine Kosten zu bauen ist auch richtig, aber wenn diese auf der Grenze steht, dann nur in Absprache mit Ihnen.

Eigentlich dürfte er auch von Ihnen fordern, dass Sie sich an den Kosten beteiligen.
Eigentlich dürfen Sie eine sach- und fachgerechte Ausführung fordern.
Eigentlich muss derjenige für eine Mauer aufkommen, durch dessen Anpassung der Geländeoverfläche die Errichtung einer Mauer überhaupt erst nötig geworden ist.

Wie war noch gleich die nicht gestellte Frage?

Gruß,

Bolanger

: Die bisherige Grundstücksmauer stand auf dem Grundstück unseres Nachbarn. Unser Haus befindet sich ca. 50 cm höher am Hang. Der Hof dient als Garagenzufahrt. Unser neuer Nachbar hat nun diese Mauer abgerissen. Er will eine Befestigung errichten die zu 50% auf unserem Grundstück mit Beton oder Betonteilen errichtet werden soll.
: Er hat mit seiner Hofsanierung auch das Fundament der
: alten Mauer beschädigt, die drohte zu kippen, da sie mit anderen Mauerteilen nicht verbunden war.
: Er beruft sich nun auf die "Gefahr" und hat diese am
: Freitag abend um 17.30 abgerissen.
: Die Sanierung macht er als Laie in Eigenregie.





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