Re: brauch ich einen Plan für meinen Balkon?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Matze am 16 Oktober, 2012 um 19:39:32

Antwort auf: Re: brauch ich einen Plan für meinen Balkon? von Bauamt am 16 Oktober, 2012 um 19:06:57:

: ich komme aus Bayern habe da was gehört das man bis 75 m³ umbauten raum frei ist und 30 m² überdachungen auch

: Ihre anagben reichen nicht aus, um eine rechtliche Einschätzung abzugeben.

: Die Errichtung eines Balkones ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Ob es hier ausnahmsweise anders ist, hängt von den Regelungen ihrer Landesbauordnnung ab.

: Üblicherweise kann die Beseitigung baulicher Anlagen nur dann gefordert werden, wenn die Erteilung einer (nachträglichen) Baugenehmigung ausgeschlossen ist. Ob das so ist, kann hier ohne Detailkentnisse Ihres Vorhabens niemand prüfen.

: Ansonsten schreibt Ihnen doch das Landratsamt was Sie machen sollen ...

: : Hallo zusammen
: : Habe einen Balkon gebaut 4,5m x2,9m und 5m hoch.
: : jetzt ist ein brief vom LRA gekommen ich möchte doch bitte den Bau abreißen
: : ich dachte ich brauche keinen Plan
: : wer kann mir sagen was ich machen soll
: : und brauch ich einen Plan

: : gruß

: : Matze




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]