Re: Gebäude auf fremden Grundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Oktober, 2012 um 16:31:05

Antwort auf: Gebäude auf fremden Grundstück von Bab.Nemes. am 17 Oktober, 2012 um 12:48:38:

Wie ist das Gebäude denn auf das Grundstück drauf gekommen?

Die Genehmigung kann nicht zu Problemen führen denn die wird unbeschadet "privater Rechte Dritter" erteilt. Sie kann schlicht nicht ausgeschöpft werden, wenn der Grundstückseigentümer nicht mitspielt. Zudem sollte man sich die Frage stellen, wem denn das Gebäude auf dem Grundstück gehört. Allgemein kann man zunächst davon ausgehen, dass ein Gebäude auf einem Grundstück demjenigen gehört, dem auch das Grundstück gehört. Eine Sonderregelung gibt es im Erbpachtrecht, wobei dort auch mitgeregelt ist, wie der Wertausgleich für das Gebäude bei Rückfall des Grundstücks erfolgen soll.


: Hallo liebe Foren-User,

: ich habe eine Frage. Wir haben ein Haus geerbt. Das alte sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich auf insgesamt fünf Grundstücken/Flurstücken, von denen eins leider nicht von der Erbschaft erfasst ist. Was bedeutet das für einen Abriss/Neubau? Kann eine Baugenehmigung zu Problemen führen ?

: Vielen lieben Dank schonmal.

: Liebe Grüße





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