Probleme mit Ableitung Oberflächenwasser


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Abgeschickt von Theodor am 18 Oktober, 2012 um 11:38:12

Ich wohne in einem 1988 erstellten Reihenmittelhaus in Rheinland Pfalz. Die Reihe besteht insgesamt aus 12 Häusern und liegt zwischen zwei Straßen d.h. wir haben vor dem Haus eine Straße (Spielstraße ohne Gehweg) und hinter dem Haus eine „normale“ Straße.
Der ursprüngliche Bauplan hatte wohl vorgesehen, dass die Häuser anders herum stehen wurde aber zugunsten der Sonne im Garten geändert. Durch diese Änderung gibt es vor dem Haus keinen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz und das Oberflächenwasser der befestigten Flächen läuft in die Ablaufrinne der Spielstraße.
Nach und nach haben immer mehr Hausbesitzer die Stellplatzfläche vergrößert, Gartenhäuser aufgestellt usw. und damit die befestigte Fläche vergrößert.
Letzten Monat haben auch wir die alten Pflastersteine ausgetauscht und dabei die befestigte Fläche verändert. Während der Arbeiten kam ein Mitarbeiter des Bauamtes vorbei und hat gesagt, wir dürften kein Regenwasser von unserem Grundstück auf öffentliche Flächen laufen lassen. Auf meinen Einwand, dass das aber bei allen Häusern in der Straße so ist hat er gesagt das wäre egal wir dürften das nicht.

-Ist das so auch wenn das Wasser bereits seit 1988 dorthin läuft oder gibt es etwas wie Bestandsschutz?
-Falls es nicht zulässig ist trifft das dann nur mich weil ich direkt bei der Veränderung „erwischt“ wurde oder gilt das dann für alle die irgendwann etwas verändert haben?




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