Re: Probleme mit Ableitung Oberflächenwasser


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Abgeschickt von Bauassessor am 19 Oktober, 2012 um 09:24:50:

Antwort auf: Re: Probleme mit Ableitung Oberflächenwasser von Bauamt am 18 Oktober, 2012 um 23:26:00:

Wenn allerdings alle Ihre Nachbarn das so handhaben, müssten formaljuristisch auch alle Nachbarn nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz herangezogen werden. Allerdings würde ich mir an Ihrer Stelle überlegen, das Amt darauf hinzuweisen - Sie wollen ja noch ein paar Jahre harmonisch mit Ihren Nachbarn zusammenleben, oder?


: Privates Wasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Die Entwässerungsrinnen der Straßen sind oftmals nicht dafür ausgelegt, auch noch privates Wasser aller Anlieger aufzunehmen. So kann es zu Aufstauungen kommen, welche u.a. die Straße beschädigen können und auch im Winter zu Gefahren durch Eis / Pfützen usw. führen können.

: Gefahren sind grundsätzlich abzuwehren. Es gibt keinen "Bestandsschutz", der dazu führen könnte, dass eine Gefahr weiter bestehen darf und eine Behörde an der Gefahrenabwehr hindert.
: Bestandschutz würde auch bedeuten, dass es irgendwann mal legal war, sein privates Wasser auf die Straße zu leiten (was es niemals war).

: Wann Sie da irgendwas verändert haben, ob Sie der Einzige, der Erste oder der Letzte waren, spielt bei der Gefahrenabwehr keine Rolle.
: Allerdings muss das Einschreiten der Behörden im pflichtgemäßen Ermessen erfolgen. Es dürfen keine Sachfremden erwägungen herangezogen werden (z.B. nur Auswärtige werden verpflichtet), auch darf es nicht willkürlich, also völlig zufällig sein.

:
: : Ich wohne in einem 1988 erstellten Reihenmittelhaus in Rheinland Pfalz. Die Reihe besteht insgesamt aus 12 Häusern und liegt zwischen zwei Straßen d.h. wir haben vor dem Haus eine Straße (Spielstraße ohne Gehweg) und hinter dem Haus eine „normale“ Straße.
: : Der ursprüngliche Bauplan hatte wohl vorgesehen, dass die Häuser anders herum stehen wurde aber zugunsten der Sonne im Garten geändert. Durch diese Änderung gibt es vor dem Haus keinen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz und das Oberflächenwasser der befestigten Flächen läuft in die Ablaufrinne der Spielstraße.
: : Nach und nach haben immer mehr Hausbesitzer die Stellplatzfläche vergrößert, Gartenhäuser aufgestellt usw. und damit die befestigte Fläche vergrößert.
: : Letzten Monat haben auch wir die alten Pflastersteine ausgetauscht und dabei die befestigte Fläche verändert. Während der Arbeiten kam ein Mitarbeiter des Bauamtes vorbei und hat gesagt, wir dürften kein Regenwasser von unserem Grundstück auf öffentliche Flächen laufen lassen. Auf meinen Einwand, dass das aber bei allen Häusern in der Straße so ist hat er gesagt das wäre egal wir dürften das nicht.

: : -Ist das so auch wenn das Wasser bereits seit 1988 dorthin läuft oder gibt es etwas wie Bestandsschutz?
: : -Falls es nicht zulässig ist trifft das dann nur mich weil ich direkt bei der Veränderung „erwischt“ wurde oder gilt das dann für alle die irgendwann etwas verändert haben?




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