Re: Laube auf Grenze


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Abgeschickt von Bauamt am 21 Oktober, 2012 um 23:16:04:

Antwort auf: Laube auf Grenze von Krista am 21 Oktober, 2012 um 22:27:30:

Ohne die nötigen Details zu kennen, muss man feststellen, dass (anders als Garagen) Anlagen mit Wohn- bzw Aufenthaltsnutzung nicht an der Grundstücksgrenze zulässig sind.

Ob die neuen Nachbarn allerdings den Abriß Ihrer Laube durchsetzen können, ist damit aber noch nicht gesagt.

Man könnte überlegen, ob man sich von den alten Nachbarn - vor dem Verkauf - noch eine Einverständiserklärung für die Laube an der Grenze geben lässt. Dies dürfte dann auch die neuen Nachbarn binden (Rechtsnachfolger); die Bauaufsichtsbehörde wird dadurch aber nicht am Einschreiten gehindert, falls sie es für erforderlich hält.

: Hallo!

: Wir würden gerne eure Hilfe in Anspruch nehmen und eure Meinung zu unserem folgenden Problem hören:

: Vor ca 12 Jahren haben wir unser Häuschen gekauft, dass eine häßliche 60iger Blechgarage direkt auf der Grenze mitbrachte. Die Grarge rissen wir ab, und da das Fundament ein riesieger Betonklotz ist, bauten wir kurzerhand eine Terasse mit Holzpergola darauf. inzwischen ist daraus eine mit weinberangte Laube geworden und das Herzstück unseres Gartens. Unsere lieben Nachbarn möchten nun aus altersgründen das Haus verkaufen. Lage und ungewöhnliche Grundstücksgröße lassen wahrscheinlich eher eine größere Bauträgerfirma vermuten als eine weitere Familie. Jetzt ist unsere Frage, darf die Laube auch auf der Grenze stehen bleiben, da Gewohnheitsrecht, oder wenn nicht, gibt es irgendeine Möglichkeit, was wir jetzt schon tun können, um einen Abriss und teure Gartenumgestaltung zu verhindern.

: Vielen herzlichen Dank im Voraus
: Krista & Toni





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