Re: Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bolanger am 23 Oktober, 2012 um 08:56:15:

Antwort auf: Grundstücksgrenze von Boobster am 22 Oktober, 2012 um 18:59:45:

Hallo,

wenn Sie das Grundstück kaufen, muss erstmal nichts eingemessen werden. Die Grundstücksgrenzen ändern sich ja nicht, nur weil sie das kaufen.

Die richtigen Grenzen erhalten Sie durch das Einmessen (lassen) und ggf. durch das Setzen (lassen) von Grenzsteinen

Wenn ein anderer das Grundstück kauft muss auch der erstmal das Grundstück nicht einmessen (lassen). Warum sollte er auch anders behandelt werden als Sie, wenn Sie das Grundstück kaufen.

Wenn jemand das Grundstück bebauen möchte, dann muss das Grundstück meist immernoch nicht eingemessen werden. Je nach Bauvorhaben wird es nötig, den Neubau einzumessen, damit dieser auch dort steht, wo er hinsoll. Bei Einfamilienhäusern wird auch das häufig nicht gefordert. Das Einmessen des kompletten grundstücks ist aber nicht nötig.

Natürlich bietet es sich an, wenn der Vermesser schonmal vor Ort ist, auch direkt das Grundstück einmessen zu lassen. Pflicht ist das aber nicht.

Lesen Sie sich noch ein bisschen schlau zum Thema Überbau, denn das ist der Grund für einen Großteil allen Streites bzgl. der Grenzverläufe.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,
: kurze Frage. Wir haben neben unserem Grundstück noch ein freies.
: Wenn wir das kaufen würden, wer muss dann - oder muss überhaupt - die Grundstücksgrenzen einmessen lassen? Zwischen den Grundstücken sind keine Grenzsteine, die Grenze ist nur auf dem Liegenschaftsplan ersichtlich.
: Wie aber erhalte ich die richtigen Grenzen?

: Muss das Grundstück eingemessen werden, wenn ein snderer Käufer das Grundstück kauft und darauf bauen möchte?

: Grüße Bernd





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]