Re: Grundstücksbefestigung/Aufschüttung


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Abgeschickt von Jürgen Walter am 23 Oktober, 2012 um 10:44:24

Antwort auf: Grundstücksbefestigung/Aufschüttung von Silke Wale am 14 Oktober, 2012 um 07:48:09:

: Hallo Frau Wale,
Aufschüttungen bzw. Einfriedungen sowie deren Höhe und Machart sind oft schon in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes geregelt;
In den meisten BBPL. sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu 1 Meter ohne Genehmigung zulässig.
Bei Befestigung einer Erhöhung zumal gegen eine öffentliche Strasse ist ein Mindestabstand von 0.5m einzuhalten und eine Höhe von 1,50m, sollte die Mauer höher werden muss sie in der Regel um dieses Maß weiter abgerückt werden.
Die LBO weißt hier keine konkreten Zahlen aus, zumeist ist dies im BBPL geregelt, wie vorher schon erwähnt. Am besten ist es wenn Sie sich vorab auf dem Bauamt erkundigen bzw. auf der Gemeinde/Stadt. Wenn Sie zu diesem Termin evtl. Fotos mitbringen wie Ihre Mauer aussehen soll, und ob sie vielleicht in dieser Ausführung an einem ähnlichen Standort in der Gemeinde/Stadt so schon einmal zu finden ist, so ist dies zumeist sehr hilfreich.
MfG J.Walter




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