Re: Schimmel und Arglistige Täuchung


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Abgeschickt von H. Sauer am 27 April, 2005 um 07:20:15

Antwort auf: Re: Schimmel und Arglistige Täuchung von anton am 26 April, 2005 um 17:43:21:

Hallo,
falsche Lüftung ist kein Baumangel und berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrags.
Es ist allgemein bekannt, daß Häuser aus den 50er Jahren schlecht isoliert sind und daher gut beheizt und gelüftet werden müssen, um Schimmel zu vermeiden.
Aus der Ferne kann man natürlich nicht die eigentliche Ursache für den Schimmel erkennen, das muß vor Ort geschehen.



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