Re: Fenster abstand zur Grundstücksgrenze?


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Abgeschickt von Bolanger am 24 Oktober, 2012 um 20:49:57:

Antwort auf: Re: Fenster abstand zur Grundstücksgrenze? von Terius am 24 Oktober, 2012 um 06:39:29:

Hallo,

normalerweise müssen Neubauten einen Mindestabstand von 3 m zur Grenze einhalten. Daraus ergibt sich dann auch der Abstand von 3 m zur Grenze.

Bei Altbeständen, die vor Einführung einer solchen Regelung gebaut wurden, gibt es im Allgemeinen einen Bestandsschutz. Erst wenn umfangreiche Umbauten vorgenommen werden und damit der Bestandsschutz verloren geht, müssen diese Fenster andere Anforderungen einhalten. Meist wird dann die Verwendung einer F90-Verglasung gefordert, die sich aus der Verwendung eines speziellen Glases, entsprechendem Einbau und der Tasache, dass man sie nicht öffnen kann, auszeichnet.

Für Dachfenster bei giebelständig angebuten Häusern gibt es meist auch noch speziele Regelungen. Ohne genaue Ortskenntnis ist eine weitere Beurteilung sehr schwer.

Gruß,

Bolanger

: Hallo

: Habe da etwas neben die Tasten gehauen,
: solte heisen.

: Wie weit muss ein Fenster zur Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sein?

: Gruß Terius




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