Re: Pultdach Carport


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Abgeschickt von Bolanger am 26 Oktober, 2012 um 12:58:40:

Antwort auf: Pultdach Carport von Nicolas am 26 Oktober, 2012 um 09:25:14:

Hallo,

wenn es einen Bebauungplan gibt, dann könnte in dem eine Neigung des Daches vorgegeben sein. Gibt es keinen, dann muss sich das Bauvorhaben meist in die Umgebung einfügen. Ich wage allerdings zu bezweifeln, dass man eine Neigung zum Nachbarn hin verhindern kann. Mit 90° versetzt zum Haus hat das nichts zu tun.

Der Nachbar kann auch nicht fordern, dass das Wasser nie in Richtung Nachbar fließen darf. Wie soll das auch bei Grundstücken am Hang gehen? Das Wasser fliesst dort natürlich dem Gefälle des Hanges nach und läuft Richtung Nachbar. Sie müssen nur sicherstellen, dass das Wasser nicht auf das Grundstück des Nachbarn fliesst. Ob Sie es erstmal durch eine Regenrinne, dann einen Gartenschlauch, mit dem Umweg über eine Tonne mit unten angebrachten Auslass über Ihre Terrasse und durch ihr Wohnzimmer ableiten hat den Nachbarn nicht zu interessieren, solange Sie das Wasser nicht auf sein Grundstück leiten.

Gruß,

Bolanger

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: ich möchte in Sachsen ein Carport errichten.

: Zwischen meinem Haus und Grenze zum Nachbarn befinden sich 4m. Diese 4m sollen mit einem Carport überdacht werden mit einem Pultdach. Nach der SächsBO gibt es keine Probleme mit dem Errichten.

: Nun das Problem:

: Das Pultdach soll Richtung Nachbarn gehen (mit Dachrinne und Schneefanggitter), mein Nachbar meinte nun ich dürfe das Carport nicht errichten weil:

: 1. Das Pultdach nicht in die Richtung wie das Hausdach zeigt. (90° verdreht)

: 2. Niemals Wasser in die Richtung des Nachbarn fliessen darf.

: Ich kann beide Sachverhalte nicht nachvollziehen.

: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

: Vielen Dank,

: Nicolas





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