Abgeschickt von JensK. am 31 Oktober, 2012 um 19:07:04:
Antwort auf: Mangelankündigung von Bettina Göttling am 31 Oktober, 2012 um 06:39:17:
Ich meine, Sie sind da auf dem falschen Weg. Derartige Probleme löst man eigentlich mit einer Trockeneisreinigung mit anschließender Versiegelung. Siehe hierzu etwa:
http://www.marktundmittelstand.de/idee-des-tages/trockeneis-gegen-verschmutzte-oberflaechen/
Der von Ihnen unten angesprochene Weg würde nur Sinn machen, wenn der Käufer nach pflegeleichten Fliesen gefragt hätte, dies auch beweisen könnte und es sonst keine möglichen Ursachen gäbe.
: Guten Morgen
: Ich hatte vor eine paar Tagen den Beitrag "FEINSTEINZEUG". Nun möchte der Fliesenleger und ich der Verkaufsfirma der Fliesen eine Mangelankündigung schreiben. (Beratungsfehler - Fliesen nicht pflegeleicht sondern Reingungskosten extrem, eventuell Austausch der Fliesen (300 qm) Ich hätte gerne das BGB §-en in der Formulierung, insbesondere auf den Beratungsfehler bezogen. Könnt Ihr mir weiterhelfen..Danke