Re: Grundstück als Erbbaurecht


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 01 November, 2012 um 15:04:27:

Antwort auf: Grundstück als Erbbaurecht von Hundefee am 21 Oktober, 2012 um 12:59:11:

Der Umgang mit Erbbaurechten ist eine Wissenschaft für sich ;-)
Die Grundlagen - auch für die Zeit nach Auslaufen des Erbbaurechts ohne Verlängerung - stehen im ERbbauRG (s. Link).
Allerdings kann vertraglich ziemlich vieles abweichend geregelt werden, den Vertrag müßte man also für eine Bewertung kennen.

: Hallo erstmal,

: ich bin im Moment ziemlich verzweifelt.

: Aufgrund einer Eigenbedarfskündigung muss ich das bisherige Grundstück verlassen. Nach langer Suche habe ich ein Erbpachtgrundstück in einem Zwangsversteigerungskalender gefunden. Nun wäre dies supergünstig aber die Restlaufzeit beträgt nur noch 16 Jahre.

: Fällt das Grundstück nach dieser Zeit entschädigungslos zurück ? Bekommt man für die Aufbauten dann den Zeitwert als Entschädigung? Oder muss man um das zu erfahren den Erbbauvertrag einsehen? Ohne Entschädigung bei Ablauf lohnt es sich nicht dort etwas zu investieren mein ich.

: Danke schonmal im Vorraus





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