Abgeschickt von MS am 03 November, 2012 um 10:54:19
Hallo,
nehmen wir mal an dass Bauträger A nach Fertigstellung
Elektrorohinstallation DHH den Elektriker B gegen Elektriker C
wechselt.
Nun hätte aber Käufer A mit Elektriker B auch schon diverse
Sonderwünsche umgesetzt und auch dafür eine Anzahlung
direkt an Elektriker B geleistet. Es wären aber noch nicht
alle Arbeiten Sonderwünsche komplett erledigt.
Wie verfährt nun Käufer A am besten, wie wäre hier die
Rechtslage. Könnte Käufer A von Bauträger A verlangen, dass
der neue Elektriker C diese Arbeiten zu Ende führt oder
kann er darauf verwiesen, dass Käufer A ja den Elektiker B
in Eigenregie beauftragt hat.
Hinzu kommt auch die Zahlrate bzgl. Bezugsferigkeit mit
anstehender Abnahme. Muesste der neue Elektriker C alle
zum jetzigen Zeitpunkt gemachten Elktroarbeiten abnehmen ?
Danke und Gruss,
MS