Re: Maßgebliche Geländehöhe am Hang


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 November, 2012 um 10:09:39

Antwort auf: Maßgebliche Geländehöhe am Hang von Dirk am 03 November, 2012 um 09:05:57:

Ohne die Interpretation der Bauordnung Brandenburg jetzt im Detail zu kennen, hört sich für mich die Formulierung im §6 Abs. 10 "mit nicht mehr als 3 m Gebäudehöhe" wie ein Absolutmaß an. Demnach würde ich annehmen, dass eine Maximalhöhe gemeint sein müsste. Das zuständige Bauamt hilft aber sicher gerne weiter.


: Hallo Forumsteilnehmer,

: ich habe mal eine Frage, zu der relativ wenig im Netz zu finden ist. In Kürze habe ich einen Termin beim Bauamt zur meiner Frage, würde nur gern etwas besser vorbereitet sein.

: Wegen der Gesetzeslage - ich wohne in Brandenburg.

: Ich plane eine Garage als Anbau ans Einfamilienhaus. Zur Grenze sind genau 6 m Platz. Dieser wird komplett ausgefüllt, also eine Grenzbebauung.

: Das Grundstück hat ein Gefälle in Richtung längs der Garage: Vorn (am Tor) ist es am höchsten, und fällt nach hinten hin ab. Das hat zur Folge, dass die maximal 3m Gebäudehöhe (§6 Abstandsflächen Bauordnung BRB) für Grenzbebauungen schwierig in diesem Fall zu bewerkstelligen sind. Vorn beim Tor kein Problem, aber hinten fehlen mir ca. 25 cm. Es würde zwar auch so gehen, aber ideal wäre es nicht. Mir fehlen ca. 25 cm. Das ist dumm, denn im Schnitt wäre die Garage an der Grenze deutlich niedriger als 3m. Nur am hinteren Ende würden sichtbares Fundament+Wand+Dach die 3m überschreiten. Vorn am Tor wäre ich dagegen deutlich darunter. Jetzt meine Frage: Was gilt eigentlich als maßgebliche Geländehöhe in Hanglagen? Das Mittel? Oder tatsächlich an jedem Punkt der gewachsene Boden (heißt Höhenlinien im Lageplan)?

: Und vor allem, wo steht das geschrieben?

: Viele Grüße,
: Dirk





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