Abgeschickt von Didi am 27 April, 2005 um 12:30:19:
Hallo,
ich habe vor genau einem Jahr eine Freizeithütte 50qm mit 3-Kammer Klärgrube und nach geschalteten Schilfbeet gekauft. Durch den Klärtechnischen Dienst wurde ein Leck in der 2-3 Kammer festgestellt. Kann ich den Verkäufer, nachdem er mir unter Zeugen zugesichert hat das die Grube dicht ist, in Haftung nehmen??
Bin für jeden Tip schon jetzt dankbar.
Didi