Re: Wohnhaus im Außenbereich bauen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 November, 2012 um 18:42:43

Antwort auf: Wohnhaus im Außenbereich bauen von Flo am 05 November, 2012 um 17:44:04:

Grundlage für das Bauen im Aussenbereich ist bundesweit §35 BauGB. Den sollte man zuerst mal komplett lesen. Darüberhinaus wird es vermutlich auch für BW einen Außenbereichserlasse geben. Den auch mal besorgen und ebenfalls lesen. Und dann sollte man wissen, wie die Flächen in der Gemeinde beurteilt werden. Dazu beim zuständigen Baurechtsamt nach den planungsrechtlichen Grundlagen informieren.

Und dann sieht das Gesetz eher vor, dass die Eltern ausziehen (Altenteiler) und der Hof von der nachrückenden Generation in den bestehenden Hofgebäuden fortgeführt wird. Vom Grundsatz her macht es ja auch nur so rum Sinn, denn die Hofgebäude dienen dem Hof, sind also für die Führung des Hofes erforderlich und da die Führung nunmehr von der Kindergeneration übernommen werden soll, übernehmen sie richtigerweise auch die dienenden Einrichtungen.

Ob das im konkreten Fall so 1:1 anzuwenden ist oder welche Argumentationen für eine andere Vorgehensweise vorgenommen werden können, ist nur am konkreten Einzelfall zu beurteilen.

: Hallo zusammen,
: ich bräuchte mal Hilfe bei einem Fall:
: Die Tochter eines Landwirts möchte auf dem elterlichen Aussiedlerhof (Außenbereich) ein Wohnhaus errichten, um später den Hof weiter zu führen (Nebenerwerb). Sie ist keine gelernte Landwirtin. Wie ist die Rechtslage in BW? - Ist dieses Vorhaben zulässig?
: - Kann die Tochter die Bauherrin sein oder muss ihr Vater bei dem Vorhaben der Bauherr sein?
: - Welche Auflagen der Baubehörde sind zu erwarten?

: Danke im Voraus!

: Gruß

: Flo




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