rechtmäßig errichtetes Gebäude im Außenbereich


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Abgeschickt von valsa am 11 November, 2012 um 09:42:28

Angenommen ein Grundstück im Außenbereich in Brandenburg ist bebaut mit einem alten Wohnhaus. Dieses Wohnhaus soll umgebaut und dazu eine Doppelgarage errichtet werden. Die Behörde erteilt eine Baugenehmigung. Durch familiäre Gründe konnte das Wohnhaus nicht innerhalb der Laufzeit der Baugenehmigung fertig gestellt werden. Die Doppelgarage steht. Nun soll der Bau fertig gestellt werden. Die Behörde verweigert die Genehmigung weil das Gebäude längere Zeit nicht bewohnt wurde und der Bestandsschutz damit erloschen sei. Die Doppelgarage soll abgerissen werden, da sie ohne fertiggestelltes Wohnhaus keine Daseinsberechtigung hat.
Ist es tatsächlich so, daß ein einmal genehmigter Bau nach einigen Jahren nicht mehr fertig gestellt werden darf weil nicht bewohnt?



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