Re: Umnutzung in Wohnraum


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Abgeschickt von Hübner am 27 April, 2005 um 15:20:16:

Antwort auf: Umnutzung Kühlhalle in Wohnraum von Hartmut am 27 April, 2005 um 13:12:57:

Sehe da aus eigener Erfahrung gesprochen keine großen Chancen, wenn es sich nicht gerade um eine ehemalig zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzte Anlage oder ein DDR-Grundstück handelt. Eine etwaige Anknüpfung an die vormalige Duldung ist nach kurzer Zeit verfristet gewesen. Will man es trotzdem versuchen, so darf man Fristen nicht verpassen.
Also vorsichtig sein!
Mit dem Problem der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG.de) mit Urteil vom 18. Mai 2001 (AZ: 4 C 13/00) auseinandergesetzt. Im Streitfall wollte der Kläger die Erteilung eines Bauvorbescheides für die Änderung einer im Außenbereich stehenden ehemaligen Getreidescheune in ein Wohngebäude. Neben der Scheune ist der Kläger auch Eigentümer der zu der Scheune gehörenden Hofstelle, welche aber schon länger nicht mehr bewirtschaftet wird und die bereits für den Bau von Wohnungen umgestaltet wurde. Auf dem Nachbargrundstück der Hofstelle steht – ebenfalls im Außenbereich – ein als Altenteilerhaus genehmigtes Einfamilienhaus. Die von der beklagten Baubehörde verweigerte Erteilung des Bauvorbescheides wurde in letzter Instanz nun auch vom BVerwG bestätigt.
Demnach sei der Einbau von Wohnungen in die ehemalige Getreidescheune planungsrechtlich unzulässig, weil hierdurch öffentliche Belange beeinträchtigt würden. Durch die beabsichtigte Änderung der Scheune in ein Wohngebäude bestünde die Gefahr einer entstehenden Splittersiedlung. Zudem stellten die bereits vorhandenen Baulichkeiten auf der Hofstelle und auf dem Nachbargrundstück einen städtebaulich nicht erwünschten Siedlungsansatz dar. Die beantragte Nutzung der Scheune trage außerdem zu einer weiteren Zersiedlung des Außenbereiches bei, da bei einer Genehmigung dieser Nutzung eine Art Vorbildwirkung für eine weitere, planungsrechtlich aber unzulässige, Wohnbebauung geschaffen würde. Die Entscheidung zeigt, das der grundsätzlich stets theoretisch möglichen Umnutzung erhebliche Grenzen gesetzt sind.

: Eine seit 40 Jahren bestehende Kühlhalle im Landschaftsschutzgebiet möchte ich zu Wohnraum umnutzen.
: Wasser und Stromanschluß und eine Hausnummer ist vorhanden.
: Das Bauamt hat eine Umnutzung abgelehnt,mit der Begründung es ist keine Erschließung vorhanden.
: Nun habe ich herausbekommen, das sie in den 90er Jahren als Bauhof genutzt wurde und der Eigentümer dort in einem Wohnwagen wohnte und auch dort gemeldet war.
: Gibt es ein Gesetzt, worauf ich mich berufen kann um dort eine Nutzung für Wohnraum wieder aufleben zu lassen.
: Für Hinweise bedanke ich mich im voraus.





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