Re: leistung ohne vertrag erbracht - nachforderung durch firma


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Abgeschickt von TFZ2012 am 19 November, 2012 um 16:19:10:

Antwort auf: leistung ohne vertrag erbracht - nachforderung durch firma von stefan am 18 November, 2012 um 21:30:29:

Die Leistung wurde, anders als Sie formulieren, nicht ohne Vertrag erbracht sondern auf Grundlage eines mündlichen Vertrages. Ob ein schriiftlicher Vertrag vorlag ist bei Werkveträgen unerheblich. Allerdings führt dies immer zu Beweisproblemen.

ad 1) Umsatzsteuer wird auch aus Abrechnungen ohne Umsatzsteuernachweis fällig. Händigt man also einem Kunden eine einfache Quittung über seine geleistete Anzahlung aus, ohne die Umsatzsteuer separat auszuweisen, muß man die Steuer dennoch aus dem Rechnungsbetrag herausrechnen! Sprechen Sie mal mit dem zuständigen Finanzamt.

ad 2) Natürlich gibt es immer eine Möglichkeit die Nachforderung abzulehnen und zwar entweder mit dem Hinweis es sei eine andere Vertragssumme vereinbart worden (Anspruchsteller muss Anspruch beweisen) oder mittels der Mangeleinrede. Wer suchet, der findet! Es gibt so viiele Dinge die Rohbauer oft falsch machen und mit denen man prima die Abnahme verweigern kann.

Viel Glück!


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: Hallo,
: Ich habe eine Maurerfirma für den Rohbau mündlich beauftragt. Nach mehrmaliger Aufforderung einen Vertrag für den Bauabschnitt anzufertigen wurde dieser trotzdem nicht geschrieben.
: Ich habe bereits 3 Teilzahlungen geleistet und jetzt fordert die Firma die letzte Rate, wobei jetzt die MwSt für alle bereits getätigten Teilzahlungen nachgefordert wird. Auf dem Rechnungen vorher wurde diese nicht ausgewiesen.
: Durch diese Nachforderung erhöht sich die Rechnung ggü dem alten Verwendungszweck um 19%.
: 1. Muss ich diese jetzt zahlen oder muss die MwSt bereits in den Teilzahlungen beinhaltet gewesen sein?
: 2. gibt es überhaupt eine Möglichkeit diese Nachforderung abzulehnen?

: Vielen dank vorab.

: Gruß Stefan
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