Bebauung auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Cody819 am 22 November, 2012 um 06:10:05

Hallo,

folgende Sachlage. Es existieren 2 Grundstücke (1,2) eines in öffentlicher Hand (1) das andere in Privatem Besitz (2). Person A hat auf beide Grundstücke welche nebeneinander liegen einen Pachtvertrag. Nun hatte sich Person A entschieden eine nicht baugenehmigungspflichtige Hütte auf Grundstück 2 zu bauen und hatte dafür die Einverständnis. Allerdings hatte er die Hütte auf die Mitte der Grundstücksgrenze gesetzt. Hinzu kommt das er später die Hütte durch einen Anbau auf über 10 Quadratmeter in der Grundfläche erweiterte ohne Genehmigung sowie selbst eine Stromleitung in beiden Grundstücken verlegte.

Eigentümer von Grundstück 1 will sein Gebiet sanieren (Grundstück mit Teich) und fordert daher das die Hütte abgerissen wird und hat die mündlich bekannt gegeben.

Wie ist die Rechtslage ?(es gilt die Sächsische Bauordnung) und gegen welche Rechte haben die Beteiligten verstoßen?

MG. Cody



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