Re: Stromleitung vorm Fenster


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Abgeschickt von Bauamt am 22 November, 2012 um 12:39:29:

Antwort auf: Stromleitung vorm Fenster von JvH am 22 November, 2012 um 06:43:45:

Beim Ziehen von Kabeln über eine öffentlich gewidmete Straße dürfte es sich um eine genehmigungspflichtige sondernutzung handeln. Die Genehmigung kann in der Regel erteilt werden, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Sie erwähnten bereits eine ausreichende Höhe).
Abhängig vom jeweiligen Ortsrecht (Sondernutzungssatzung) oder vom Straßen. und Wegegesetz Ihres Bundeslandes, ist es auch möglich, dass unter bestimmten Voraussetzungen (Mindesthöhe) keine Erlaubnis erforderlich mehr ist.


Welche Belange von Nachbarn berührt sein könnten, haben Sie dabei aber noch nicht dargelegt. Von welchen Einschränken für Sie als Nachbarn gehen Sie denn aus ?
Ein Recht auf eine freie Aussicht auf das Haus gegenüber oder in die freie Landschaft jedenfalls gibt es nicht. Unzumutbare Gefahren für Nachbarn sind auch nicht ersichtlich.
Leitungen über Straßen sind alltäglich und in jeder Stadt zu finden.

: Hallo,
: angenommen, der Besitzer zweier Gebäude möchte eine Stromversorgung von einem Gebäude zum anderen legen. Wenn er hierbei eine Straße überqueren muss, setzte dieses die Einhaltung einer gewissen Höhe der Anbringung des Kabels voraus. Dieses wiederum könnte aber zur Folge haben, dass sich dieses Kabel genau im Blickfeld des Nachbars befindet. Kann jeder E-Kabel ziehen wie er möchte oder sind hier gewisse Vorschriften einzuhalten? Welche Möglichkeiten haben hierdurch eingeschränkte Nachbarn?
: Besten Dank für eure Hilfe.

: VG

: JvH




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