Re: Fertigstellungsfrist nach Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bauamt am 25 November, 2012 um 01:13:52:

Antwort auf: Re: Fertigstellungsfrist nach Baugenehmigung von Stefan am 24 November, 2012 um 23:43:32:

Welche Probleme ein Verkäufer mit Behörden hat, berührt Sie als möglichen Käufer nicht.

Es bleibt bei der Frage, was Sie vertraglich vereinbart haben.
Das ist aber eher eine zivilrechtliche Fragestellung (Kaufrecht) und hat mit Baurecht wohl weniger zu tun.

Das mit der angesprochenen 3-Monatsfrist jedenfalls wird übrigens oft missverstanden. Es gibt keine Recht innerhalb von 3 Monaten eine Baugenehmigung zu bekommen. Das sollte offensichtlich sein.

Es gibt lediglich ein Recht, innerhalb von 3 Monaten, nachdem der Bauantrag vollständig und fehlerfrei abgegeben wurde, eine behördliche Entscheidung zu bekommen. Das kann im Zweifel auch eine Ablehnung sein.
Viele Bauanträge müssen jedoch nachträglich vervollständigt oder abgeändert werden, damit sie genehmigungsfähig sind.

Den Stand des Genehmigngsverfahrens Ihres Verkäufers und wer die Verzögerungen zu vertreten hat, kann hier aber niemand beurteilen.

: Es soll eine Frist zu Fertigstellung ab Baugenehmigung geben. Das Bauamt schafft es jedoch seit März nicht die Baugenehmigung zu erteilen - trotz offizieller Frist von 3 Monaten. Der Verkäufer scheut rechtliche Schritte gegen das Bauamt.

: : Was haben Sie denn genau vertraglich vereinbart ?

: : Immer daran denken:
: : Öffentlich-rechtlich ist eine Baugenehmigung letztlich nur eine Genehnigung. Es besteht keine baupflicht. Es kommt also auf Ihren zivilrechtlichen Vertrag an, ob eine Bauherr von einer Baugnehmigung auch tatsächlich gebrauch machen muss oder nicht (und wie schnell). Eine Baugenehmigung hat auch üblicherweise keine Auflagen oder ähnliches, die eine feste Frist zur Fertigstellung vorgeben.

: : : Hallo zusammen,

: : : folgendes Szenario:
: : : Käufer kauft Wohnung in zu sanierendem Altbau. Der Verkäufer ist gleichzeitig Bauherr für die Sanierung.
: : : Die Frist zur Fertigstellung hängt von der Baugenehmigung ab.

: : : Was bedeutet denn diese Situation für den Käufer, sollte sich die Erteilung der Baugenehmigung über Gebühr (und entgegen der gesetzlichen Regelung) verschleppen? Denn dem Käufer könnten ja dadurch Probleme entstehen (gekündigte Wohnung, erhöhte Finanzierungskosten, ...).

: : :
: : : Vielen Dank,
: : : Stefan





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