Re: Definition Aufenthaltsraum


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Fath am 27 April, 2005 um 17:36:28:

Antwort auf: Re: Definition Aufenthaltsraum von Jacky-HB am 07 April, 2005 um 19:46:59:

In der LBO - HH steht unter § 2 Begriffe

(8) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Keine Aufenthaltsräume sind Nebenräume, wie Flure, Treppenräume, Wasch- und Toilettenräume, Speisekammern, Vorrats-, Abstell- und Lagerräume, Trockenräume, Bastelräume sowie Garagen.

Damit ist das Bad eindeutig kein Aufenthaltsraum sondern ein Nebenraum

Gruß
Ingenieurberatung FATH




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]