Abgeschickt von Fath am 27 April, 2005 um 17:36:28:
Antwort auf: Re: Definition Aufenthaltsraum von Jacky-HB am 07 April, 2005 um 19:46:59:
In der LBO - HH steht unter § 2 Begriffe
(8) Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.
Keine Aufenthaltsräume sind Nebenräume, wie Flure, Treppenräume, Wasch- und Toilettenräume, Speisekammern, Vorrats-, Abstell- und Lagerräume, Trockenräume, Bastelräume sowie Garagen.
Damit ist das Bad eindeutig kein Aufenthaltsraum sondern ein Nebenraum
Gruß
Ingenieurberatung FATH