Re: Haus Zuwegung Baulast Dienstbarkeit


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Abgeschickt von Bauamt am 28 November, 2012 um 03:12:08:

Antwort auf: Re: Haus Zuwegung Baulast Dienstbarkeit von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 27 November, 2012 um 23:21:46:

Das Notwegerecht ergibt sicht ggf. Kraft Gesetzes bzw. Kraft Urteil (siehe Satz 1). Von der Pflicht eine Dienstbarkeit einzutragen steht da nichts.

Ich würde auf keinen Fall gegen meinen Willen der Eintragung einer Dienstbarkeit zustimmen.

Im Übrigen wäre zu prüfen, ob nicht § 918 BGB erfüllt ist und daher ein Notwegerecht gerade nicht besteht.
Der klassiche Fall, dass ein großes Grundstück von einem Eigentümer aufgeteilt und dann an verschiedene neue Eigentümer verkauft wurde, berechtigt den neuen Eigentümer eines Hinterliegergrundstückes gerade nicht, ein Notwegerecht über die Vorderlieger geltend zu machen (§ 918 BGB)

Da man, bei solchen Dingen viel falsch machen kann, würde ich dringend eine Erstberatung bei einem Fachanwalt empfehlen.

: hallo mondzicke,
: Soweit es keine andere Möglichkeit gibt das Grundstück "in zweiter Reihe zu erreichen", steht dem Eigentümer ein entsprechendes Notwegerecht zu. Die Eigentümer des dienenden Grundstückes haben dann eine Duldungspflicht. An die betreffenden Eigentümer ist dann ein entsprechendes Verlangen zu richten.
: siehe:
: Bürgerliches Gesetzbuch
: Buch 3 - Sachenrecht (§§ 854 - 1296)
: Abschnitt 3 - Eigentum (§§ 903 - 1011)
: Titel 1 - Inhalt des Eigentums (§§ 903 - 924)
: § 917
: Notweg.(1) Fehlt einem Grundstück die zur ordnungsmäßigen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Wege, so kann der Eigentümer von den Nachbarn verlangen, dass sie bis zur Hebung des Mangels die Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung dulden. Die Richtung des Notwegs und der Umfang des Benutzungsrechts werden erforderlichenfalls durch Urteil bestimmt.
: (2) Die Nachbarn, über deren Grundstücke der Notweg führt, sind durch eine Geldrente zu entschädigen. Die Vorschriften des § 912 Abs. 2 Satz 2 und der §§ 913, 914, 916 finden entsprechende Anwendung.
: Natürlich erfährt Ihr Grundstück eine Wertminderung, dessen Höhe gleichfalls durch einen Sachverständigen festgestellt werden kann.
: Die Geldrente ist alternativ durch eine Abstandszahlung zu ersetzbar...
: Darüber hinaus wird im Regelfall auferlegt, dass die entstehenden Kosten des Notwegerecht auch vom „Begünstigten“ getragen werden müssen. Dies umfasst unter anderem den Unterhalt, sowie die erstmalige Herstellung.




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