Re: Änderungen im Bauantrag


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Abgeschickt von Bauamt am 29 November, 2012 um 00:42:01:

Antwort auf: Re: Änderungen im Bauantrag von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 28 November, 2012 um 22:38:00:

Die Frage hängt von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ab.

z.B. Art. 57 der Bayerischen Bauordnung erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen das verfahrensfreie Abweichen von der erteilten Baugenehmigung.

Sollten die Abweichungen jedoch nicht einer explizit gesetzlich geregelten Ausnahme unterfallen, ist tatsächlich für jede Abweichung eine geänderte Baugenehmigung notwendig (Tekturgenehmigung).

Am besten Sie erkundigen sich direkt bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.

: hallo Uwe,
: ....Wie weit kann ich von der genehmigten Bauzeichnung abweichen, ohne einen neuen Bauantrag stellen zu müssen?.....eigentlich garnicht....
: Sie haben bereits Ihre Baugenehmigung erhalten.
: Jetzt soll die Ausführung aber doch noch geändert werden.
: Dafür müssen Sie einen Nachtrag zum Bauantrag einreichen.
: Es müssen alle Unterlagen eingereicht werden, die die geänderte Planung beinhalten.
: Die Gültigkeit einer Baugenehmigung ist befristet, ihre Geltungsdauer ist je nach Landesrecht verschieden; sie beträgt ein Jahr, zwei oder drei Jahre





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