Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 November, 2012 um 06:05:11
Antwort auf: Re: Terrassendach von Bauamt am 29 November, 2012 um 00:44:14:
Worum geht es denn nun? Um ein Terrassendach oder einen Wintergarten?
: §63 Abs. 11g von welchem Gesetz ?
:
: : Ist eine Baugenehmigung für ein 18 m² Terrassendach notwendig. §63a Abs. 11g sind Wintergärten bis 30m² Genehmigungsfrei.