Tiefblauer nicht an Baugrundgutachten gehalten


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Abgeschickt von M.Schaumburger am 30 November, 2012 um 19:48:07

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben einen Hausbauvertrag mit einer Hausbaufirma,die einen Bungalow auf unserem Grundstück errichten soll.Es wurde ein Baugrundgutachten erstellt, beauftragt durch die Hausbaufirma. Dies besagt,dass nach 0,45 cm tragfähiger Boden angetroffen wurde. Die Hausbaufirma beauftragte eine Tiefbaufirma die Gründung des Baufeldes mit Erstellung des Streifenfundamentes und Herstellung der Bodenplatte zu realisieren. Die ausführende Tiefbaufirma hat ohne Rücksprache mit mir als Bauherren und ohne den Bodengutachter zu Rate zu ziehen, die Baugrube über 1 m tief ausgehoben. Auf Nachfrage, warum er so tief ausgehoben hat, gab er mir zu verstehen, dass dies alles Mutterboden sei(sehr zweifelhaft) und dies ausgetauscht werden muss wegen der Tragfähigkeit.
Frage:" Darf die Firma das eigenmächtig entscheiden?"
"Muss man uns den Nachweis erbringen, ob dies nötig war(reichen Fotos als Beweis)?
" Was tun,wenn das Baugrundachten falsch war?"
" Wer kommt wann für die entstandenen Mehrkosten auf?"

Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten im Voraus!
M. Schaumburger




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