Re: Tiefbauer nicht an Baugrundgutachten gehalten


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Abgeschickt von M.Schaumburger am 01 Dezember, 2012 um 10:14:02

Antwort auf: Re: Tiefblauer nicht an Baugrundgutachten gehalten von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 30 November, 2012 um 23:07:27:

: : Sehr geehrte Damen und Herren,
: : Wir haben einen Hausbauvertrag mit einer Hausbaufirma,die einen Bungalow auf unserem Grundstück errichten soll.Es wurde ein Baugrundgutachten erstellt, beauftragt durch die Hausbaufirma. Dies besagt,dass nach 0,45 cm tragfähiger Boden angetroffen wurde. Die Hausbaufirma beauftragte eine Tiefbaufirma die Gründung des Baufeldes mit Erstellung des Streifenfundamentes und Herstellung der Bodenplatte zu realisieren. Die ausführende Tiefbaufirma hat ohne Rücksprache mit mir als Bauherren und ohne den Bodengutachter zu Rate zu ziehen, die Baugrube über 1 m tief ausgehoben. Auf Nachfrage, warum er so tief ausgehoben hat, gab er mir zu verstehen, dass dies alles Mutterboden sei(sehr zweifelhaft) und dies ausgetauscht werden muss wegen der Tragfähigkeit.
: : Frage:" Darf die Firma das eigenmächtig entscheiden?"
: : "Muss man uns den Nachweis erbringen, ob dies nötig war(reichen Fotos als Beweis)?
: : " Was tun,wenn das Baugrundachten falsch war?"
: : " Wer kommt wann für die entstandenen Mehrkosten auf?"

: : Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten im Voraus!
: : M. Schaumburger

: Natürlich sollte man den Mutterboden tunlichst unter dem zu errichtenden Baukörper entfernen, da dieser nicht tragfähig ist. Es ist alldings -abgesehen von wenigen Ausnahmen- wohl eher nicht zu erwarten, dass Mutterboden 45 cm dick ist oder sein wird. Natürlich gibt es dies auch regional bedingt aber halt eben nicht sehr oft. Diese Frage stellt sich aber in Ihrem Fall doch erst gar nicht mehr, da bereits schon ein Bodengutachten vorliegt bzw. beim Aushub schon vorlag. Was haben Sie denn in Ihrem Bauvertrag vereinbart, dass ist das wichtige und entscheidende. Aber mal ehrlich, wollen Sie den Unternehmer denn prellen, der kann am wenigsten für die Situation an Ihrem Grundstück? Fotos braucht er ja eigentlich nicht mehr vorzulegen, weil das was er gemacht hat ja schon bereits aus dem Bodengutachten hervor geht. Wie hätten Sie dass denn dann ggf. anders regeln wollen, statt die Fläche ausheben zu lassen?
: .
: Selbst wenn die Fäche nicht ausgehoben worden wäre und Fundamente mittig unter der Bodenplatte gezogen worden wären, statt vielleicht ggf. nur rund herum, dann würde dies die gleichen Kosten verurachen wie der Aushub. Irgendwo muss die Biodenplatte ja drauf liegen!
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: Wie hoch sind die Kosten denn über die wir hier reden?
: .
: .
: Mit freundlichen Grüßen
: .
: Markus Reinartz

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Mehrkosten belaufen sich über 5100 Euro. Die Bodenplatte nebst dazugehörigen Erdarbeiten sind im Hauspreis inbegriffen. Der Aushub beläuft sich ja nicht auf 0,45 m Mutterboden laut Bodengutachten, sondern auf mehr als 1m Aushub,der angeblich komplett Mutterboden sein soll. Dafür sind Mehrkosten für den Aushub und nun für das Wiederauffüllen und für das Abfahren des Aushubs entstanden.
Nun meine Frage, ob der Tiefbauer eigenmächtig ohne mich,bzw. den Bodengutachter zu konsultieren, so handeln durfte.Mir fehlt die Frage der Rechtssicherheit, denn der Tiefbauer ist laut seiner eigenen Aussage kein Bodengutachter, sondern handelte aufgrund seiner "Erfahrung"! Ich dachte, dass das Bodengutachten verbindlich ist, sonst müsste man ja ein solches gar nicht erst teuer bezahlen und erstellen lassen.
MfG. M.Schaumburger



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