Re: HILFE Zurückbauung vermeiden


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Abgeschickt von Bauamt am 01 Dezember, 2012 um 15:02:24:

Antwort auf: HILFE Zurückbauung vermeiden von Ich bins am 29 November, 2012 um 19:51:37:

Die Beschreibung des Sachverhaltes genügt leider bei weitem nicht, um hier etwas konkretes sagen zu können.

Jedenfalls ist es unerheblich, wann die Baugrube ausgehoben wurde. Im Verwaltungs- und Sicherheitsrecht gibt es keine "Verjährung" oder Verwirkung durch Zeitablauf. Eine Gefahr bzw. eine Beeinträchtigung baurechtlicher und naturschutzrechtlicher Belange muss nicht auf dauer hingenommen werden, nur weil Sie schon seit Jahren besteht.

: Hallo

: Wir haben einen Wagenschopf errichtet da wir falsche angaben hatten ohne Genehmigung. Jetzt mussten wir ein Bauantrag stellen was wir auch gemacht haben. Es wurde uns gesagt das dies jetzt kein problem mehr sein wir den roten punkt und einen Straffzettel bekommen. Bis heute ein Brief kam das wir zurückbauen müssen da sich ein kleines Eck des Schopfes im Naturschutzgebiet ist und der ganze schopf auf einer Mähwiese steht. Allerdings ist die *Baugrube* da es an einem Hang steht schon 2003 ausgehoben worden was auch nie ein problem war. Bekommt man irgend wie eine sondergenehmigung bzw. wie bekommt man die da wir den Schopf als unterstand für den Traktor benötigen den wir wiederrum für die Waldarbeit benötigen *10hektar Wald* Danke für eure Hilfe





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