Re: Tiefbauer Baugrundgutachten Mehrkosten


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 Dezember, 2012 um 01:14:38

Antwort auf: Re: Tiefbauer Baugrundgutachten Mehrkosten von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 04 Dezember, 2012 um 01:08:12:

: : : : : : Sehr geehrte Damen und Herren,
: : : : : : Wir haben einen Hausbauvertrag mit einer Hausbaufirma,die einen Bungalow auf unserem Grundstück errichten soll.Es wurde ein Baugrundgutachten erstellt, beauftragt durch die Hausbaufirma. Dies besagt,dass nach 0,45 cm tragfähiger Boden angetroffen wurde. Die Hausbaufirma beauftragte eine Tiefbaufirma die Gründung des Baufeldes mit Erstellung des Streifenfundamentes und Herstellung der Bodenplatte zu realisieren. Die ausführende Tiefbaufirma hat ohne Rücksprache mit mir als Bauherren und ohne den Bodengutachter zu Rate zu ziehen, die Baugrube über 1 m tief ausgehoben. Auf Nachfrage, warum er so tief ausgehoben hat, gab er mir zu verstehen, dass dies alles Mutterboden sei(sehr zweifelhaft) und dies ausgetauscht werden muss wegen der Tragfähigkeit.
: : : : : : Frage:" Darf die Firma das eigenmächtig entscheiden?"
: : : : : : "Muss man uns den Nachweis erbringen, ob dies nötig war(reichen Fotos als Beweis)?
: : : : : : " Was tun,wenn das Baugrundachten falsch war?"
: : : : : : " Wer kommt wann für die entstandenen Mehrkosten auf?"

: : : : : : Vielen Dank für die hoffentlich hilfreichen Antworten im Voraus!
: : : : : : M. Schaumburger

: : : : : Natürlich sollte man den Mutterboden tunlichst unter dem zu errichtenden Baukörper entfernen, da dieser nicht tragfähig ist. Es ist alldings -abgesehen von wenigen Ausnahmen- wohl eher nicht zu erwarten, dass Mutterboden 45 cm dick ist oder sein wird. Natürlich gibt es dies auch regional bedingt aber halt eben nicht sehr oft. Diese Frage stellt sich aber in Ihrem Fall doch erst gar nicht mehr, da bereits schon ein Bodengutachten vorliegt bzw. beim Aushub schon vorlag. Was haben Sie denn in Ihrem Bauvertrag vereinbart, dass ist das wichtige und entscheidende. Aber mal ehrlich, wollen Sie den Unternehmer denn prellen, der kann am wenigsten für die Situation an Ihrem Grundstück? Fotos braucht er ja eigentlich nicht mehr vorzulegen, weil das was er gemacht hat ja schon bereits aus dem Bodengutachten hervor geht. Wie hätten Sie dass denn dann ggf. anders regeln wollen, statt die Fläche ausheben zu lassen?
: : : : : .
: : : : : Selbst wenn die Fäche nicht ausgehoben worden wäre und Fundamente mittig unter der Bodenplatte gezogen worden wären, statt vielleicht ggf. nur rund herum, dann würde dies die gleichen Kosten verurachen wie der Aushub. Irgendwo muss die Biodenplatte ja drauf liegen!
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: : : : : Wie hoch sind die Kosten denn über die wir hier reden?
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: : : : : Mit freundlichen Grüßen
: : : : : .
: : : : : Markus Reinartz

: : : : Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Mehrkosten belaufen sich über 5100 Euro. Die Bodenplatte nebst dazugehörigen Erdarbeiten sind im Hauspreis inbegriffen. Der Aushub beläuft sich ja nicht auf 0,45 m Mutterboden laut Bodengutachten, sondern auf mehr als 1m Aushub,der angeblich komplett Mutterboden sein soll. Dafür sind Mehrkosten für den Aushub und nun für das Wiederauffüllen und für das Abfahren des Aushubs entstanden.
: : : : Nun meine Frage, ob der Tiefbauer eigenmächtig ohne mich,bzw. den Bodengutachter zu konsultieren, so handeln durfte.Mir fehlt die Frage der Rechtssicherheit, denn der Tiefbauer ist laut seiner eigenen Aussage kein Bodengutachter, sondern handelte aufgrund seiner "Erfahrung"! Ich dachte, dass das Bodengutachten verbindlich ist, sonst müsste man ja ein solches gar nicht erst teuer bezahlen und erstellen lassen.
: : : : MfG. M.Schaumburger
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: : : Oh sorry, dass hatte ich überlesen. Es geht als dann um zusätzlich auszuhebende bzw. um zusätzlich ausgehobene 55 cm, für die dann ein Mehrpreis von 5.100,00 Euro entstanden ist. Nun gut.
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: : : Dann stellt sich die Situation allerdings anders dar. Natürlich hätte der Tiefbauer dies mit Ihnen absprechen müssen und das vor der Ausführung, anderfalls erhält er nur die ortsübliche Vergütung dafür und nicht was er meint dafür erhalten zu müssen und dies auch nur dann, wenn die Arbeiten unbedingt nötig waren, was er belegen müsste. Sodann er ordnungsgemäße Fotos davon hat, sollten diese ausreichen, was Sie aber -und die Bemerkung sei mir doch bitte erlaubt- als Ottonormalverbraucher ganz sicher nicht feststellen und werten können. Alleine schon bliebe zuerst und zunächst einmal zu bewerten wie ordnungsgemäß, nachhaltig und beweiskräftig die Fotodkumentation denn dann schlussendlich ist, dann erst bliebe die Prüfung mit dem Mutterboden und dessen schlussendliche Dicke zu überprüfen.
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: : : In einer weiteren Prüfung bliebe dann zu prüfen, ob die verlangte Vergütung der ortsüblichen und angemessen Vergütung entspricht. Daneben bliebe zu prüfen, ob Sie denn dann nicht vielleicht auch noch eine andere Möglichkeit gehabt hätten, diese dafür anfallenden Mehrkosten umgehen zu können. Wenn nicht, steht dem Unternehmer die Vergütung zu. Allerdings, wie bereits schon bemerkt nur die ortsübliche.
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: : : Ich rechne mal zurück mit den Faktoren, die Sie hier eingestellt haben. 5.100,00 Euro (ich nehme an brutto, dewegen ...) x 100 : 119 = 4.285,71 Euro, die dann : 17 Euro/m³ (angemessene Vergütung für ausheben, laden, transportieren und deponierung, was regional bedingt und Bodenklasse sowie Verseuchung des Aushubs bedingt nach oben hin abweichen kann) = 252,10 m³ : 0,55 cm Mehraushubtiefe (weil die 45 cm ja bereits schon im Preis enthalten sein müssten) = 458,36 m² Baugrubenfläche, was zwar möglich ist ein derartig großes Haus zu bauen (oder hat er auch gleich die Terrasse und die Hofeinfahrt mit ausgehoben und haben die so wie Ihr Haus auch eine derart mordsmäßige Größe?), aber sicherlich unwahrscheinlich ist.
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: : : Gemessen an dem Ergebnis -unter Berücksichtigung dessen, dass Sie eine tatsächlich weit aus kleinere Fläche haben- ist der Preis sehr hoch. Ist dies vielleicht auf eine Verseuchung des Aushubs zurück zu führen, so das dieser (nur) entsprechend (teuer) zu deponieren war.
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: : : Lag denn dem Tiefbauer das Bodengutachten vor?
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: : : Wie weit entfernt war den die Entsorgungs- oder Deponierungsstätte.
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: : : Mit freundlichen Grüßen
: : : .
: : : Markus Reinartz

: :
: : Hallo zusammen,

: : genau dies passiert häufig auf Baustellen und zwar immer dann, wenn der Bauvertrag nicht von einem Fachmann durchgeprüft wurde. Ihre Winterbaustelle spricht dafür, dass Sie ohne viel Beratung unterwegs sind. Die meisten Bauherren denken nämlich, der vereinbarte Preis wäre ein echter Endpreis. Aus Sicht der Firmen/Auftragnehmer ist dies aber nur ein Mindestpreis, der sich durch ständige Nachträge prima nach oben entwickeln läßt. Zahlen Sie nun leichtfertig dann denken alle Beteiligte, dass dort eine Kuh ist, die man dauernd melken kann.

: : Deswegen nun man zeigen, wo der Hammer hängt. Klären Sie, ob Sie einen BGB-Vertrag oder VOB-Vertrag abgeschlossen haben. Wer trägt das Baugrundrisiko ? Welche Bodenklassen und welche Ausgrabungstiefe sind vereinbart? Gabe es keine Verpflichtung sofort bei Kenntnis Bescheid zu geben, damit Sie dies selbst prüfen können ? Wer hat wen beauftragt usw. ? Will man Ihnen keine Wiegescheine übergeben ? Bei streitigen Forderungen ggfs. immer nur unter Vorbehalt zahlen oder gar nicht.

: : Gruß

: : K.H.4.U.

:
: Na eine ("Beispiel") Berechnung hatte ich Ihnen ja schon eingestellt, auf die Sie bislang nicht geantwortet haben und statt dessen neue Fragen eingestellt haben. Wenn Sie antworten haben wollen, dann beantworten Sie doch bitte zunächst einmal die Ihnen bereits gestellten Fragen, so weit Ihnen das möglich ist, auch die von K.H.4.U, was nämlich sehr wahrscheinlich auch fast ansatzweise meine nächsten Fragen gewesen wären.

: Insofern gestaltet sich dieses Frage - Antwort - Spie hier sehr müßig, sodann Sie die gestellten Fragen nicht beantworten, um nicht zu sagen, dass die antwortenden dann auch ein wenig die Lust verlieren überhaupt noch zu antworten, da Sie selbst damit zumindest ansatzweise ein mangelndes Interesse bekunden. Um hinreichend verlässliche Angaben machen zu können, ist es leider von Nöten und erforderlich, dass Sie die Fragen beantworten.

: Beantworten Sie doch bitte auch gleich mit, ob Sie denn bei der Auftragsvergabe durch einen Architekten verteten wurden, Sie selbst Anwalt oder Kaufmann oder Jurist sind und von wem das Lesitungsverzeichnis stammt (von Ihrem Architekten, von Ihnen oder vom Auftragnehmer oder von wem) alle die Fragen bzw. besser gesagt die Antworten darauf sind notwendig, um hinreichend verlässlich oder dies zumindest ansatzweise hinreichend verlässlich eine Auskunft geben zu können.

: Mit freundlichen Grüßen

: Markus Reinartz

Nicht zu vergessen, dass die Berechnung, die ich hier eingestellt hatte, anders auszusehen vermag, wenn denn dann der Ausgub auch noch auf dem Grundstück liegt, dann müsste nämlich nicht mit 17,00 Euro sondern mit vielleicht 6,00 Euro je m³ gerechnet werden, was zur Folge hätte, dass eine noch größere Grundfläche, die bearbeitet worden sein müsste, bei der Berechnung heraus kommen würde.

Alleine werden Sie wohl kaum schaffen die Umstände zu klären.

Achso, und hinsichtlich einer Vereinbarung der VOB, die mit Verbrauchern nur noch unter den von mir bereits genannten Voraussetzungen (selbst Kaufmann, selbst Anwalt, selbst Jurist, VOB von Ihnen selbst vorgelegt únd gewollt zu vereinbaren oder Sie durch einen Archtiekten rechtsgültig mit Vollmacht bei der Auftragsvergabe vertreten wurden) vereinbar ist, bleibt zu sagen, dass auch Handwerksmeister -so dann Sie selbst einer sind- noch die VOB vereinbaren können, alle anderen nicht mehr, weil Ottonormalverbraucher.



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