Re: Terrassendach


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Dezember, 2012 um 20:16:23

Antwort auf: Re: Terrassendach von Frank am 29 November, 2012 um 20:00:34:

Dann sind es ja zwei verschiedene Vorhaben:
- Errichtung eines Terrassendaches
- Umbau einer Terrassenüberdachung zu Wintergarten

zwei Vorhaben, zwei Anträge, zwei Beurteilungen, zwei Prüfungen, zwei Gebührenbescheide ...

Und es soll wirklich um Sachsen gehen? Einen §63a gibt es in der SächsBO nicht, geschweige denn einen Abs. 11 g im Abschnitt der genehmigungsfreien Vorhaben. Im Übrigen bedeutet "genehmigungsfrei" nicht automatisch zulässig sondern es bedeutet nur, dass kein formales Prüfverfahren durchzuführen ist. Die Einhaltung des Baurechtes liegt dann in der Verantwortung des Bauherrn.

: : Sächsische Bauordnung
: Mir geht es um ein Terrassendach welches später eventuell auch als Wintergarten erweitert werden kann.
:
: §63 Abs. 11g von welchem Gesetz ?

: :
: : : Ist eine Baugenehmigung für ein 18 m² Terrassendach notwendig. §63a Abs. 11g sind Wintergärten bis 30m² Genehmigungsfrei.





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