Re: Baugenehmigung, auf Grundlage des Bebauungsplans?


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Dezember, 2012 um 08:57:11:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung, auf Grundlage des Bebauungsplans? von Bauamt am 06 Dezember, 2012 um 00:00:21:

Hallo,

ich habe mal in einer Schulung die Meinung eines Juristen gehört, dass § 33 BauGB erst dann rechtswirksam angewendet werden kann, wenn das Bplan-Verfahren weitgehend abgeschlossen ist - d.h., wenn zumuindest die letztmalige Offenlage erfolgt ist und eine abschließende Abwägung der Belange möglich ist. Ansonsten kann es nämlich sein, dass eine frühzeitige Genehmigung nach § 33 BauGB dem späteren Abwägungsergebnis im Weg steht.

: Wenn ich Die Frage richtig verstehe, wird sie in §33 BauGB beantwortet.

: : Hallo,

: : ich habe mich neulich mit einem Freund über die Frage unterhalten, unter welchen Voraussetzungen wohl auf der Grundlage eines Bebauungsplans eine Baugenehmigung auch ohne Satzungsbeschluss erteilt werden kann? Was meint ihr dazu?

: : Viele Grüße,
: : Markus





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