Re: Lagerbühne - Bauantrag nötig?


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Abgeschickt von Bauamt am 07 Dezember, 2012 um 14:50:04:

Antwort auf: Lagerbühne - Bauantrag nötig? von charlie am 06 Dezember, 2012 um 15:16:45:

Die Änderung baulicher Anlagen ist genehmigungspflichtig, es sei denn die Bauordnung Ihres Bundeslandes sieht eine Ausnahme vor, die auf die beschriebene Lagerbühne anwendbar ist.

vgl z.B. Art. 57 BayBO

Am einfachsten ist es üblicherweise, direkt beim zuständigen Bauamt nachzufragen.

: Hallo zusammen,

: ist für eine Lagerbühne die in einer bestehenden Halle aufgebaut werden soll eine Baugenehmigung nötig?
: Die Bühne ist freistehend, der Einbau führt zu keiner Änderung an der bestehenden Bausubstanz oder am Erscheinungsbild des Gebäudes.
: Auch liegt keine Nutzungsänderung vor.
: Ein Statik und eine Prüfstatik für die Bühne liegt vor.
: Die Halle hat eine Innenhöhe von 5,9 m, die Bühne hat eine Höhe von 3 m.




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