Re: Gaube auf Grundstückgrenze


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 07 Dezember, 2012 um 16:21:01

Antwort auf: Re: Gaube auf Grundstückgrenze von L.M. am 05 Dezember, 2012 um 08:26:19:

: : Guten Abend, unser Nachbar hat sein Haus auf der Grundstückgrenze gebaut. Nun wird das Dach erneuert. Die Dachschräge zeigt in Richtung unseres Grundstücks. Darf eine Gaube in das Dach gebaut werden, obwohl das Haus auf Grundstückgrenze gebaut ist?
: : Der Ort liegt in Hessen.
: : Danke

:
: Meist ist ein Abstand von mind. 1,25m einzuhalten denn dies steht so in § 29 Abs.5 HBO der lautet:

: (5) Dachvorsprünge, Dachgesimse und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Lichtkuppeln
: und Oberlichte sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder
: Nachbargrundstücke übertragen werden kann. 2Von Brandwänden, von Wänden, die anstelle von
: Brandwänden zulässig sind, und von Trennwänden müssen mindestens 1,25 m entfernt sein
: 1. Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens
: 30 cm über Dach geführt sind,
: 2. Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch
: diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind....

: Andere Regelungen sind aber denkbar etwa durch einen BPlan. Fragen Sie einfach bei Ihrem Bauamt nach.

In dem genannten §§ geht es allerdings nur um den Brandschutz und nicht um nachbarrechtliche Belange und ob der Einbau überhaupt zulässig ist.
.
http://www.fachwerk.de/fachwerkhaus/wissen/nachbarn-nachbar-138939.html
.
Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz



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