Re: Was bedeutet


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Dezember, 2012 um 20:41:25

Antwort auf: Re: Was bedeutet von Bolanger am 07 Dezember, 2012 um 19:59:39:

Im Bebauungsplan steht wohl, dass das was im Plangebiet allgemein nach BauNVO zulässig sein könnte gerade nicht zulässig sein soll. Dieser Ausschluss von betstimmten Nutzungen in einem Baugebiet ist zulässig und möglich.

Die Psychotherapie-Praxis ist demnach als "Anlage", gemeint dürften ganze Gebäude sein, nicht zulässig. Es könnte aber dennoch möglich sein, innerhalb eines Gebäudes einzelne Räume für freie Berufe auf der Grundlage von §13 BauNVO zuzulassen.

Verbnindlich, rechtssicher und gegebenenfalls auch gerichtlich überprüfbar, liesse sich das über eine Bauvoranfrage mit eben dieser Fragestellung klären.


: Ja was soll das denn? Da steht, dass Einrichtungen für gesundheitliche Zwecke zulässig sind. Da gibt es doch dann gar nichts mehr drüber nachzudenken...

: Gruß,

: Bolanger


: : hier der Absatzt aus dem ebauungsplan:
: : Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
: : 1.1.1 Allgemeine Wohngebiete WA 7 und WA 8 (§ 4 BauNVO)
: : Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete WA 7 und WA 8 sind folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 2 BauNVO zugelassen werden können, nach § 1 Abs. 5 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t Bestandteil des Bebauungsplanes:
: :  Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
: : Folgende Einrichtungen, die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden können, sind nach § 1 Abs. 6 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB n i c h t zulässig:
: :  sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
: :  Anlagen für Verwaltungen,
: :  Gartenbaubetriebe,
: :  Tankstellen.




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