Re: allgemeine Frage zur Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Dezember, 2012 um 20:43:44

Antwort auf: allgemeine Frage zur Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen von Bolanger am 07 Dezember, 2012 um 20:05:51:

Die Rechtmäßigkeit des Planes ist doch damit gar nicht in Frage gestellt. Die Frage ist, ob er über die überbaubare Grundstücksfläche des Grundstücks überhaupt etwas regelt oder sich diese nicht nach den Maßstäbe des §34 BauGB aus dem maßgeblichen Umfeld abgeleitet werden muss, da er eben nichts dazu regelt.

: Hallo,

: ich habe diesmal eine allgemeine Frage zu einem speziellen Thema ;-)

: Bebauungspläne sollen ja ein städtebauliches Ziel wiederspiegeln.

: Ich brüte gerade an einem Fall, bei dem ein Grundstück im Bebauungsplan nicht als Baugrundstück festgelegt ist. Sämtliche Grundstücke drumherum dürfen bebaut werden bzw. wurden es schon vor Aufstellung des B-Planes. Grund und Begründung zur Aufstellung des Planes war lediglich die Festlegung der Straßenbegrenzungslinien.

: Ist der B-Plan dann eigentlich in Bezug auf die Bebaubarleit des noch freien Grundstücks eigentlich rechtmäßig, wenn die Freihaltung dieses Grundstückes in keinster Weise in der Begründung erwähnt wird und eigentlich städtbaulich auch keinen Sinn macht?

: Danke,

: Bolanger





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