Re: versteckte Mängel


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Abgeschickt von MaK am 28 April, 2005 um 14:06:32:

Antwort auf: versteckte Mängel (Klärgrube) von Didi am 27 April, 2005 um 12:30:19:

Da würd ich mal zum Anwalt gehen. Problem wird sein, dass die Gewährleistung nach Notarvertrag meist ausgeschlossen ist, wie bei unserem Kauf. Und wie hätte der Verkäufer damals von dem Mangel wissen können oder war er arglistig beim Verkauf? Zumindest nicht zu lange warten.

: Hallo,
: ich habe vor genau einem Jahr eine Freizeithütte 50qm mit 3-Kammer Klärgrube und nach geschalteten Schilfbeet gekauft. Durch den Klärtechnischen Dienst wurde ein Leck in der 2-3 Kammer festgestellt. Kann ich den Verkäufer, nachdem er mir unter Zeugen zugesichert hat das die Grube dicht ist, in Haftung nehmen??
: Bin für jeden Tip schon jetzt dankbar.
: Didi





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