Re: allgemeine Frage zur Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen


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Abgeschickt von pjf am 10 Dezember, 2012 um 01:40:13

Antwort auf: allgemeine Frage zur Rechtmäßigkeit von Bebauungsplänen von Bolanger am 07 Dezember, 2012 um 20:05:51:

Sehr geehrter Herr Bolanger,

so wie Sie die Angelegenheit schildern, mangelt es meiner Meinung nach an der städtebaulichen Begründung und somit könnte der BP durchaus angreifbar sein. Die Gemeinde kann die Mängel während eines Gerichtsverfahrens allerdings schlüssig "nachbegründen", sofern sie es nicht schon vorher tut.

Es ist es durchaus möglich, dass bedingt durch einen Bebauungsplan bestimmte Grundstücke eine Wertsteigerung erleiden, das eine betreffende Grundstück aber nicht. Einen Anspruch auf Wertsteigerung gibt es dummerweise nicht, nur einen Anspruch auf Entschädigung, falls das Grundstück durch die Festsetzung im Bebauungsplan wertgemindert wird.

In der Regel werden Gemeinden ein öffentlich-rechtliches Umlegungsverfahren einleiten. Sofern das fragliche Grundstück mit einbezogen wird, sollte gerade dieses Instrument den Ausgleich mittels Flächen- oder Wertumlegungen bewerkstelligen können.

Gruss aus Bayern
pjf

: Hallo,

: ich habe diesmal eine allgemeine Frage zu einem speziellen Thema ;-)

: Bebauungspläne sollen ja ein städtebauliches Ziel wiederspiegeln.

: Ich brüte gerade an einem Fall, bei dem ein Grundstück im Bebauungsplan nicht als Baugrundstück festgelegt ist. Sämtliche Grundstücke drumherum dürfen bebaut werden bzw. wurden es schon vor Aufstellung des B-Planes. Grund und Begründung zur Aufstellung des Planes war lediglich die Festlegung der Straßenbegrenzungslinien.

: Ist der B-Plan dann eigentlich in Bezug auf die Bebaubarleit des noch freien Grundstücks eigentlich rechtmäßig, wenn die Freihaltung dieses Grundstückes in keinster Weise in der Begründung erwähnt wird und eigentlich städtbaulich auch keinen Sinn macht?

: Danke,

: Bolanger




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