Verzögerung Fertigstellung nach Kauf und Bezug


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Abgeschickt von Käufer am 10 Dezember, 2012 um 11:20:10

Hallo,

eine Wohnung wird verkauft, die verkaufende Immobiliengesellschaft führt allerdings noch die Isolierung des Gebäudes durch und bringt noch Balkone an. Für die Fertigstellung ist ein Termin vereinbart. Für den Fall, dass dieser Termin nicht eingehalten wird, hat man einen Schadenersatzanspruch, auch wenn dieser in einem Kaufvetrag nicht explizit erwähnt wird? Was kann man sich in diesem Fall als "Schaden" vorstellen? Fehlende Dämmung in der Heizperiode? Weniger Grundfläche, da der Balkon noch fehlt?

Vielen Dank für eine Antwort!

Schönen Gruß



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