Re: Tiefblauer nicht an Baugrundgutachten gehalten


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Abgeschickt von Oberh am 10 Dezember, 2012 um 13:18:41

Antwort auf: Tiefblauer nicht an Baugrundgutachten gehalten von M.Schaumburger am 30 November, 2012 um 19:48:07:

Hi zusammen!

Ich steige mal hier am Anfang des Threads ein ...
Zunächst ... ich bin selber nur "Bauherr" hier mein Beitrag ist daher kritisch zu betrachten:

1. Baugrundgutachten
Soweit ich das verstanden habe, sind Baugrundgutachten nur (ganz grob) Empfehlungen von Mindestanforderungen.
In einem Baufeld von Pi mal Daumen 10 x 16 m wurden wahrscheinlich 4 Bohrungen an den Ecken vorgenommen.
Die Bohrungen spiegeln nun aber nur genau die Erdschichten wieder, die an diesen Stellen ermittelt wurden.
Im übrigen Baufeld können die Tiefen der einzelnen Erdschichten durchaus schwanken.

2. Ist letzteres der Fall, so dürfte es für die Tragfähigkeit der Fundamente durchaus sinnvoll sein, plan bis auf die tiefste Stelle abzutragen.

3. Der TE spricht von Austausch ...
Es handelt sich also nicht nur um die Kosten für den Erdaushub, sondern wahrscheinlich auch um Kosten für eine Kiesschicht. Wenn ich mich recht entsinne, dann beliefen sich die Kosten damals bei uns um die 47 € / m² (oder m³? - weiss es nicht mehr, da es bei uns nicht zum Tragen gekommen ist).
Hierin enthalten war das Material, das Einbringen und das Verdichten.

4. Wenn die "Hausbaufirma" Vertragspartner mit dem Tiefbauer ist, dann hat dieser zunächst die Rg an die Firma zu richten.
Was zu Ergänzungsklauseln zw. Bausbaufirma und Bauherr im Vertrag steht, ist zu prüfen.

LG
Oberh




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