Re: Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von oberh am 11 Dezember, 2012 um 08:44:42

Antwort auf: Re: Grundstücksgrenze von Bauamt am 29 November, 2012 um 00:45:29:

Hi!

Ihre Erklärungen sind zu verworren ...

Was wurde 1977 vermessen?

Lagepläne aus der Zeit kann man oftmals beruhigt in die Tonne kloppen ...

Welcher Kartenauszug lag denn dem notariellen Vertrag anbei?

Haben Sie sich jetzt schlichtweg die falsche Kartengrundlage aushändigen lassen?
(z.B: durch Angabe von Straße,HsNr - es gab aber zwischenzeitlich eine Umnumerierung?

LG
Oberh



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