Re: Verzögerung Fertigstellung nach Kauf und Bezug


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 11 Dezember, 2012 um 10:27:07

Antwort auf: Verzögerung Fertigstellung nach Kauf und Bezug von Käufer am 10 Dezember, 2012 um 11:20:10:

: Hallo,

: eine Wohnung wird verkauft, die verkaufende Immobiliengesellschaft führt allerdings noch die Isolierung des Gebäudes durch und bringt noch Balkone an. Für die Fertigstellung ist ein Termin vereinbart. Für den Fall, dass dieser Termin nicht eingehalten wird, hat man einen Schadenersatzanspruch, auch wenn dieser in einem Kaufvetrag nicht explizit erwähnt wird? Was kann man sich in diesem Fall als "Schaden" vorstellen? Fehlende Dämmung in der Heizperiode? Weniger Grundfläche, da der Balkon noch fehlt?

: Vielen Dank für eine Antwort!

: Schönen Gruß

Naja, natürlich werden Sie sicherlich einen Schadenersatzanspruch haben, die Frage ist, ob man dies und auf welchen Rahmen bestimmt. Einen Balkon, der im Winter eh nicht genutzt wird, wegen der fehlenden Grundfläche heran zu ziehen, finde ich persönlich schon ein wenig überzogen. Im Rahmen einer Berechnung hinsichtlich der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche sollten Sie einen Sachverständigen beauftragen oder einen Anwalt. Die Berechnung für die fehlende Dämmung wird Ihnen allerdings der Anwalt sicherlich nicht aufstellen können.

Grundsätzlich werden Sie in jedem Fall Anspruch auf den Ersatz der Ihnen tatsächlich angefallenen oder Ihnen auch in der Zukunft noch tatsächlich anfallenden Kosten haben.

Berücksichtigen Sie die ggf. notwendigen Fristsetzungen in der Sie nicht vergessen sollten zu fixieren, was passiert sodann die Fristen nicht eingehalten werden und was Sie weiterhin tun werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz




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