Grenzabstände für Hecken


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Daniel am 28 April, 2005 um 16:04:26

Im Nachbarschaftsgesetz für Rheinland-Pfalz heisst es, dass Hecken über 1,50m Höhe einen Grenzabstand von 0,75m haben müssen.
Wenn dieser Abstand eingehalten wird, ist dann die Höhe der Hecke begrenzt, oder gilt hier eine unbegrente Höhe ?
Wer kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank!



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]