Re: Dachfensterabstand zur Grenze (Brandschutz)


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Abgeschickt von pjf am 14 Dezember, 2012 um 21:08:59

Antwort auf: Dachfensterabstand zur Grenze (Brandschutz) von Alex am 10 Dezember, 2012 um 23:12:41:

Hallo Alex,
ich habe die bisherigen Antworten gelesen, hier nun meine bescheidene Meinung:


Öffentliches Baurecht:
Fakt ist, dass die Mindestabstandsfläche von 1,25 m gem. Artikel 30 BayBO Abs. 6 nicht eingehalten worden ist

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Hier Auszug aus Artikel 30 Bayerische Bauordnung
(6) 1 Dächer von traufseitig aneinandergebauten Gebäuden müssen als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung
von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile feuerhemmend sein. 2 Öffnungen in diesen
Dachflächen müssen waagerecht gemessen mindestens 1,25 m von der Brandwand oder der Wand, die an Stelle der Brandwand
zulässig ist, entfernt sein.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr durchgeführtes Bauvorhaben genehmigigungsfähig ist.
Meiner Einschätzung nach sind öffentlich-rechtliche Bauvorschriften verletzt. Gegenüber Behörden und Dritten ist immer der B a u h e r r, sonst niemand, verantwortlich, das wurde richtigerweise bereits im Forum angeführt.

Nun zum privaten Nachbarrecht:
Bisher sind ausgiebig Abschnitte aus dem (bayerischen) Ausführungsgesetz zum BGB kopiert worden. Sie sind in diesem Fall nicht relevant. Der Nachbar kann durchaus bei Verstößen auch zustimmen, und damit ist die Sache wieder privatrechtlich in Ordnung (aber nicht öffentlich-rechtlich).

Nun zu den zivilrechtlichen Ansprüchen
Die Frage, ob der Unternehmer haftbar oder/auch schadenersatzpflichtig ist, leitet sich aus dem geschlossenen Bauvertrag heraus ab. Dies ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Die endgültige Frage, ob in einem Brandfall wer haftet, ist im vorhinein sehr schwierig zu beantworten. Es wird sich die Frage stellen, ob der geringe Abstand wie kausal zum künftigen Schaden sein wird. Auch das ist eine zivilrechtliche Sache und Sie sehen, es wird schwierig werden, dies im Vorhinein zu beurteilen.

Gruss aus Bayern
pjf

: Hallo,
: habe vor kurzem ein Haus gekauft, bei dem ich nun 3 Dachfenster einbauen ließ. Die Dachfenster sind auf der Dachseite welche direkt an das Nachbarhaus grenzt. Meine Frage ist nun, wenn die bauausführende Firma den Mindestabstand von 1,25m nicht einhält, wer haftet im Ernstfall (bei einem Brand)?
: Vielen Dank für eure Hilfe.

: Gruß
: Alex




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