Re: Grunddienstbarkeit?


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Abgeschickt von pjf am 14 Dezember, 2012 um 21:40:56

Antwort auf: Grunddienstbarkeit? von Stefan Boettinger am 14 Dezember, 2012 um 20:01:30:

Hallo Hr. Boettinger,

ich meine: nein.

Aber:
Klären Sie mit dem Rechteinhaber ab, ob
- ob ober- oder unterirdische Verlegung
- wie der Trassenverlauf ist
- wie groß der Sicherheitsstreifen ist.
Gehen Sie davon aus, dass der Rechteinhaber seine Rechte auch umsetzt.
Eine Wertminderung ist dies auf jeden Fall.
Dann wissen Sie Bescheid und können sich entscheiden, ob das Grundstück weiter interessant ist oder nicht.

Gruss
pjf

: Hallo, wir wollen ein Grundstück im Saarland kaufen.
: Im Grundbuch ist eine Grunddienstbarkeit mit Recht auf Errichtung und Unterhaltung von Niederspannungsanlagen eingetragen.
: Ist das für uns als Käufer ein Hinderungsgrund?

: Danke im Vorraus




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